Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Stomp Aqua - 2
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.07.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Stomp Aqua mit dem Wirkstoff Pendimethalin – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.
Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:
Anwendungsnummer | Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
035958-00/06-001 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten) | Baumschulgehölzpflanzen |
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035958-00/06-005 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten) | Tagetes erecta | Nutzung als Vorkultur zu Erdbeeren zur Reduktion des Besatzes mit wandernden Wurzelnematoden |
035958-00/06-004 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten) | Tagetes erecta | Nutzung als Vorkultur zu Zier-Rosaceen zur Reduktion des Besatzes mit wandernden Wurzelnematoden |
035958-00/06-003 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten) | Zierpflanzen |
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035958-00/06-002 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten) | Ziergehölze | Erzeugung von Schnittware |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.