Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Stomp Aqua

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.07.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Stomp Aqua mit dem Wirkstoff Pendimethalin – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.

 

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

035958-00/01-007, 035958-00/01-008, 035958-00/01-009, 035958-00/01-010, 035958-00/01-013

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

(ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten)

Durchwachsene Silphie

Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke

035958-00/01-011

Echte Rispenhirse, Kolbenhirse

 

035958-00/01-003

Gräser

In Beständen zur Saatguterzeugung

035958-00/01-005

Miscanthus

Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke

035958-00/01-001

Ölkürbis

 

035958-00/01-002

Rotklee, Luzerne

In Beständen zur Saatguterzeugung

035958-00/01-006

Sorghum-Hirse

 

035958-00/01-004

Tabak

 

035958-00/01-012

Zuckermais

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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