Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Stomp Aqua
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.07.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Stomp Aqua mit dem Wirkstoff Pendimethalin – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.
Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:
Anwendungsnummer | Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
035958-00/04-010 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten) | Dill | Nutzung als frisches Kraut |
035958-00/04-011 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten) | Dill | Nutzung als Gewürz, Verwendung von Früchten und Samen |
035958-00/04-016, 035958-00/04-017 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten) | Echte Kamille | Verwendung von Blättern und Blüten, Nutzung als teeähnliches Erzeugnis |
035958-00/04-014, 035958-00/04-015 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten) | Johanniskraut | Verwendung von Blättern und Blüten |
035958-00/04-013 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten) | Kümmel, Gewürzfenchel | Nutzung als Gewürz und teeähnliches Erzeugnis, Verwendung von Früchten und Samen |
035958-00/04-012 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten) | Melisse | Verwendung von Blättern und Blüten, Nutzung als teeähnliches Erzeugnis |
035958-00/04-003, 035958-00/04-004 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten) | Rucola-Arten |
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035958-00/04-001, 035958-00/04-002 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten) | Salate, Endivien |
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Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise