Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Stomp Aqua

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.09.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Stomp Aqua mit dem Wirkstoff Pendimethalin – eine Erweiterung der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) für die Anwendung in den nachfolgenden Kulturen und Indikationen erhalten hat.

Im Rahmen dieser Zulassungserweiterung darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

 

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

Verwendungszweck

035958-00/02-005, 035958-00/02-006

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Acker-Hundskamille, Kamille-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Franzosenkraut-Arten)

Artischocke

 

035958-00/02-010

Bleichsellerie

 

035958-00/02-008, 035958-00/02-009

Gemüsefenchel

 

035958-00/02-001

Grünspargel

 

035958-00/02-002, 035958-00/02-003, 035958-00/02-004

Porree

 

035958-00/02-007

Rhabarber

 

035958-00/02-011

Spargel

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444