Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Teldor

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.08.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Teldor mit dem Wirkstoff Fenhexamid Erweiterungen der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) erhalten hat. 

 

Damit darf das Produkt wie folgt eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

00B035-00/08-001

Botrytis cinerea

Zierpflanzen (Gewächshaus)

00B035-00/07-001

Botrytis cinerea

Stachelbeere

00B035-00/07-002

Botrytis cinerea

Zierpflanzen (Freiland)

00B035-00/07-003

Botrytis cinerea, Monilinia laxa

Pflaume

 

Teldor darf im Rahmen der Zulassungserweiterungen wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Teldor

Schadorganismen

Botrytis cinerea (Zierpflanzen – Gewächshaus und Freiland, Stachelbeere, Pflaume)

Monilinia laxa (Pflaume)

Kultur(en)

Zierpflanzen - (Gewächshaus und Freiland); Stachelbeere, Pflaume

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Gewächshaus- und im Freilandanbau von Zierpflanzen in der o.g. Indikation gespritzt werden bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 89.

Die Anzahl der Behandlungen in diesen Anwendungen und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurde auf jeweils 3 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 Tagen eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt 1,5 kg/ha in 200 bis 1500 Liter Wasser/ha.

Die Festsetzung einer Wartezeit im Gewächshaus- und im Freilandanbau von Zierpflanzen ist ohne Bedeutung.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandanbau von Stachelbeere in der o.g. Indikation gespritzt oder gesprüht werden bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich BBCH 56 bis BBCH 89.

Die maximale Anzahl der Behandlungen ist in dieser Anwendung auf 1 Anwendung

und für die Kultur bzw. je Jahr auf 4 Anwendungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 10 Tagen eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt 1,5 kg/ha in 200 bis 1200 Liter Wasser/ha

Die Wartezeit im Freilandanbau von Stachelbeere beträgt 3 Tage.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandobstanbau von Pflaumen in den o.g. Indikationen gespritzt oder gesprüht werden bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 89.

Die Anzahl der Behandlungen in diesen Anwendungen und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurde auf jeweils 3 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 12 Tagen eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt 1,5 kg/ha in 200 bis 1500 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit im Freilandanbau von Pflaumen beträgt 3 Tage.

 

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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