Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Teppeki
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.09.2025
Die Fa. Certis Belchim B.V. teilt heute mit, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Produkt Teppeki einer nicht unbedeutenden Erweiterung der bestehenden Zulassung genehmigt hat. Damit ist der Einsatz von Teppeki im Kulturentwicklungsbereich BBCH 10 bis BBCH 51 ab sofort zugelassen für die Bekämpfung von Blattläusen in Kartoffeln und in der Pflanzguterzeugung von Kartoffeln zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren.
Teppeki darf im Rahmen dieser Zulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Teppeki |
Kultur(en) | Kartoffeln und in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung |
Schadorganismen | Blattläuse und Blattläuse als Virusvektoren (in der Pflanzguterzeugung) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf nach Erreichen von Schwellenwerten oder ab Warndienstaufruf gegen Blattläuse gespritzt werden im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 10 bis BBCH 51 im Freilandanbau von Kartoffeln. In Ergänzung dazu darf das Produkt nach Erreichen von Schwellenwerten oder ab Warndienstaufruf auch gegen Blattläuse als Virusvektoren gespritzt werden im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 10 bis BBCH 51 im Freilandanbau von Kartoffeln deren Verwendungszweck die Pflanzguterzeugung ist. Die maximale Anzahl der Behandlungen in den beiden genannten Indikationen, den genannten Anwendungen und für die genannte Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt in beiden Indikationen 160 g/ha in 200 bis 500 Liter Wasser/ha; Maximaler Aufwand je Kultur bzw. im Kalenderjahr ist jeweils 160 g/ha. Die Wartezeit wurde jeweils mit „F“ eingestuft. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.