Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für VitiSan für den Gewächshausanbau

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.10.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt VitiSan mit dem Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat Erweiterungen der bestehenden Zulassung (nach Art. 51) kulturspezifisch für den Gewächshausanbau erhalten hat. 

 

Damit darf das Produkt in nachfolgenden Indikationen und Kulturen eingesetzt werden:

Anwendungs­nummer

Schadorganismus

Zweckbestimmung

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte

027593-00/02-008

Botrytis cinerea

Erdbeere

027593-00/02-003

Gurke, Zucchini

027593-00/02-007

Himbeere, Brombeere

027593-00/02-002

Melone, Wassermelone

027593-00/02-001

Tomate, Aubergine

027593-00/02-006

Botrytis-Arten (Botrytis spp.)

Buschbohne

027593-00/02-005

Stangenbohne

027593-00/02-004

Echte Mehltaupilze

Endivien, Feldsalat

027593-00/02-009

Zierpflanzen

Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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