Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterungen für MINECTO One im Gemüsebau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.11.2025
Die Firma Syngenta Agro GmbH teilt heute mit, dass das BVL für das Insektizid MINECTO One weitere Zulassungen nach Art. 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 im Gemüsebau erteilt hat.
MINECTO One (Wirkstoff: Cyantraniliprole) darf im Rahmen der Zulassungserweiterungen in nachfolgenden Indikationen wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | MINECTO One |
Kultur(en) | Salatarten, Bete (Rote, Gelbe, Weiße), Gelber Portulak, Queller, Schnittmangold, Sommerportulak, Stielmangold |
Schadorganismen | Freifressende Schmetterlingsarten im Freiland und Gewächshaus |
Kultur(en) | Chinakohl |
Schadorganismen | Freifressende Schmetterlingsraupen, Kleine Kohlfliege, Kohlmotte und Weiße Fliegen |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Salat-Arten, Bete (Rote, Gelbe, Weiße), Gelber Portulak, Queller, Schnittmangold, Sommerportulak, Stielmangold:
Chinakohl im Freiland:
Wartezeiten: 3 Tage; Salat-Arten im Gewächshaus: 7 Tage |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
Ferner informiert die Syngenta Agro darüber, dass das BVL die Zulassungen unserer Fungizide ASKON und ORTIVA wie folgt verlängert hat:
ASKON bis zum 15. März 2027
ORTIVA bis zum 31. Mai 2028.