Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterungen für PEAK und COPRANTOL Duo

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.02.2026

 

Die Firma Syngenta Agro GmbH teilt heute mit, dass das BVL für das Maisherbizid PEAK (Zulassungs-Nr. 044788-00) die Zulassung um eine Reihe von Anwendungsgebieten bzw. Anwendungen in Kleinkulturen auf Grundlage von Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erweitert hat. Peak kann damit neben dem Mais auch in Sorghum-Hirse, Miscanthus, Zuckermais und einer Reihe weiterer Kulturen zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern eingesetzt werden.

Peak kann damit neben dem Mais auch in den folgenden Kulturen zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern eingesetzt werden:

Anwendungsnummer

Kultur

Verwendungszweck

044788-00/01-001

Lein

in Beständen zur Saatguterzeugung, Faserlein

044788-00/01-002

Miscanthus

zur Biokraftstoffproduktion, Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke

044788-00/01-003

Sorghum-Hirse

044788-00/01-004

Zuckermais

 

044788-00/01-005

Kolbenhirse

 

044788-00/01-006

Echte Rispenhirse

 

044788-00/01-007

Durchwachsene Silphie

Nutzung als nachwachsender Rohstoff technische Zwecke

044788-00/01-008

Langährige Quecke 

044788-00/01-009

Weiden-Arten

Kurzumtriebsplantage

044788-00/01-010

Wicken

in Beständen zur Saatguterzeugung

044788-00/01-011

Hanf

in Beständen zur Saatguterzeugung, zur Gewinnung von Pflanzenfasern

044788-00/01-012

Leindotter

nicht für die Erzeugung von Futtermitteln, nicht für die Erzeugung von Nahrungsmitteln

044788-00/01-013

Perlhirse, Sida

Praxistipps: Die Produktaufwandmenge beträgt 20 g/ha Peak im Nachauflauf der Kulturen (ab BBCH 12). In der für die Biogasproduktion bedeutsamen Sorghum-Hirse empfiehlt die Syngenta zur umfassenden Unkrautkontrolle 20 g/ha Peak + 200 g/ha Mais-Banvel WG + 1,0 Liter/ha Adigor in BBCH 12-16.

 

Des Weiteren hat das Kupfer-Fungizid COPRANTOL Duo (Zulassungs-Nr. 028956-60) die Zulassungserweiterung in Zuckerrüben erhalten. Diese reguläre Zulassung von COPRANTOL Duo macht die Fungizidplanung einfacher, was schlussendlich wichtig ist für eine erfolgreiche Cercospora-Behandlung. 

 

COPRANTOL Duo kann in folgenden Kulturen zur Krankheitsbekämpfung eingesetzt werden:

Anwendungsnummer

Kultur

Krankheit(en)

028956-60/01-001

Zuckerrübe

Cercospora beticola

028956-60/00-001

Weinrebe

Falscher Mehltau

028956-60/00-002

Hopfen

Falscher Mehltau

028956-60/00-003

Apfel, Birne, Quitte

Feuerbrand

028956-60/00-004

Pfirsich,  

Pflaume

Kräuselkrankheit,

Narrentaschenkrankheit

028956-60/00-005

Pfirsich, Pflaume, Aprikose,

Süßkirsche, Sauerkirsche

Monilinia

028956-60/00-006

Kartoffel

Phytophthora infestans

Praxistipps: In der Zuckerrübe empfiehlt die Syngenta 1,8 kg/ha COPRANTOL Duo in Kombination mit 1,0 Liter/ha AMISTAR Gold. COPRANTOL Duo darf bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome (BBCH 39-49) angewendet werden. In Summe sind bis zu drei Anwendungen je Kultur und Jahr, im Abstand von 7 bis 14 Tagen und einer maximalen Aufwandmenge von je 3,5 kg/ha COPRANTOL Duo in 200 bis 500 l/ha Wasser zulässig. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

Durch die 3-malige Anwendung ist COPRANTOL Duo als Kontaktfungizid und breiter Mischpartner ein wesentlicher Baustein für ein erfolgreiches Resistenzmanagement zur sicheren Cercosporabekämpfung über die gesamte Saison. Das moderne Kupferfungizid COPRANTOL Duo ist eine Kombination von Kupferhydroxid und Kupferoxychlorid (280 g/kg Reinkupfer) in einer staubfreien WG-Formulierung.

Hinweis: Für den Einsatz der genannten Präparate gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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