Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterungen nach Artikel 51

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 24.03.2026

 

Zur Bekämpfung von Unkräutern in Spinat - Die Zulassung von Venzar 500SC (Wirkstoff: Lenacil) wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um folgende Anwendung erweitert: 

In Spinat im Freiland darf Venzar 500SC gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter nach der Saat, vor dem Auflaufen, im Herbst einmalig mit einem Aufwand von 0,8 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. 

Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Wurzelgemüse, Spinat und Getreide für die Kornproduktion frühestens 30 Tage nach der Anwendung stattfindet. Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau aller übrigen Kulturpflanzen erst 6 Monate nach der Anwendung stattfindet. Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Die Wartezeit beträgt 30 Tage.

 

Zur Bekämpfung von Blattläusen in Kürbissen und Melone - Die Zulassung von Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid) wurde vom BVL um folgende Anwendungen erweitert: 

In Flaschenkürbis (Verwendung ohne Schale), Garten-Kürbis (Verwendung ohne Schale), Moschus-Kürbis, Riesenkürbis und Melone darf Teppeki gegen Blattläuse ab BBCH 12 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Freiland bis zu dreimal im Abstand von jeweils mindestens 7 Tagen mit einem Aufwand 0,1 kg/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt einen Tag. 

 

Zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten in Zwiebel und Möhre - Die Zulassung von FytoSol (Wirkstoff: COS-OGA) wurde vom BVL um folgende Anwendungen im Freiland erweitert: 

In Speisezwiebel (Nutzung als Trockenzwiebel) darf FytoSol gegen Falscher Mehltau (Peronospora destructor) von BBCH 12 bis 45 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bis zu fünfzehnmal im Abstand von jeweils mindestens 5 Tagen mit einem Aufwand von jeweils 4 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. 

In Möhre darf FytoSol gegen Möhrenschwärze (Alternaria dauci) von BBCH 14 bis 99 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bis zu fünfzehnmal im Abstand von jeweils mindestens 5 Tagen mit einem Aufwand von jeweils 4 l/ha in 200 bis 800 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt einen Tag.

 

Zur Keimhemmung bei Kartoffel - Die Zulassung von BIOX-M (Wirkstoff: Grüne-Minze-Öl) wurde vom BVL um folgende Anwendung erweitert: 

In Kartoffel (Pflanzkartoffeln zur Lagerung vorgesehen) darf BIOX-M zur Keimhemmung während der gesamten Lagerdauer mit einem Aufwand von 2 ml/t/Tag kaltverdunstet werden. Der maximale Mittelaufwand beträgt 390 ml/t/Lagerung. Es wurde keine Wartezeit festgesetzt. 

Zusätzlich hat das BVL die Zulassung von 1,4SIGHT (Wirkstoff: 1,4-Dimethylnaphthalin) um folgende Anwendung erweitert: 

In Kartoffel (Pflanzkartoffeln zur Lagerung vorgesehen) darf 1,4SIGHT zur Keimhemmung bis zu viermal im Abstand von jeweils 28 Tagen in BBCH 99 mit einem Aufwand von jeweils 15 ml/t vernebelt werden. Die Wartezeit beträgt 30 Tage.

 

Zur Bekämpfung von Acker-Winde in Sorghum-Hirse - Die Zulassung von Kalimba Max (Wirkstoffe: Dicamba + Fluroxypyr) wurde vom BVL um folgende Anwendung erweitert: 

In Sorghum-Hirse darf Kalimba Max gegen Acker-Winde von BBCH 12 bis 19 nach dem Auflaufen einmalig mit einem Aufwand von 1 l/ha in 200 bis 300 l Wasser/ha gespritzt werden.

 

Zur Bekämpfung von Unkräutern in Herbizid-resistenten Sonnenblumen - Die Zulassung von Pointer SX (Wirkstoff: Tribenuron) wurde vom BVL um folgende Anwendung erweitert: 

In Tribenuron-methyl-resistenten Sonnenblumen darf Pointer SX gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten) von BBCH 12 bis 16 nach dem Auflaufen angewendet werden. Es ist entweder eine einmalige Spritzung mit einem Aufwand von 60 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha zulässig oder zwei Spritzungen im Splittingverfahren (Abstand zwischen Behandlung 7 bis 14 Tage), wobei der Aufwand dann bei jeder Behandlung 30 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha beträgt. 

 

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Bernhard Bundschuh

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