Kartoffeln – Notfallzulassungen nach Artikel 53 gegen Glasflügelzikaden

Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 05.05.2025

 

Die langjährig renommierte, amtliche Pflanzenschutzexpertin und Beraterin A. Bäuerle aus dem Rems-Murr-Kreis informiert heute in ihrer Anbauregion darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Kartoffeln 8 Insektiziden eine Notfallzulassung nach Artikel 53 gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren erteilt hat. Die entsprechenden Mittel sind: Sumicidin Alpha ES, Kaiso Sorbie, Karate Zeon, Decis forte, SIVANTO prime, Carnadine 200, Danjiri, Mospilan SG.

 

Praxistipps: Alle Mittel wurden mit strengen Auflagen und Anwendungsbestimmungen versehen. Die Mittel dürfen nur dann gegen Glasflügelzikaden eingesetzt werden, wenn die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahme durch einen amtlichen Warndiensthinweis der zuständigen Behörde belegt ist. Dazu wird es in Baden-Württemberg ein umfangreiches Monitoring geben, um je nach Gebiet gezielte amtliche Warndiensthinweise geben zu können.

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Bernhard Bundschuh

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