Pflanzenschutzmittel – Änderungsbescheid zur Notfallzulassung Exirel in Johannis- und Heidelbeeren

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 18.06.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole mit der Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) vom 23. Mai 2025 zur Behandlung gegen die Kirschessigfliege in Rote, Weiße, Schwarze Johannisbeere und Heidelbeere eine Änderung vorgenommen wurde.

Die Zulassung wird für die Zeit vom 23. Mai 2025 bis zum 19. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 975 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 1.300 ha mit einer Anwendung.

 

Exirel darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Exirel

Kultur(en)

Rote, Weiße, Schwarze Johannisbeere, Heidelbeere

Schadorganismen

Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

 

Das Mittel darf im Freiland nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf und im Kulturentwicklungsbereich BBCH 81 bis BBCH 87 gespritzt oder gesprüht werden. 

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt.  

Die Aufwandmenge beträgt 0,75 Liter/ha in maximal 500 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit im Freilandanbau von Johannisbeere und Heidelbeere beträgt exakt 3 Tage.

 

Anmerkung des BVL: Da die Anwendung insgesamt auf eine Behandlung reduziert wurde, kann die Anwendungsbestimmung NG373.1182 zur Anwendung nur alle drei Jahre, die Anwendungsbestimmung NG300 zum Verbot der Anwendung in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie die Differenzierung zwischen einer Anwendung in Wasserschutzgebieten und außerhalb von Wasserschutzgebieten entfallen. 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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