Pflanzenschutzmittel – Änderungsbescheide für den Einsatz verschiedener Mittel in Zuckerrüben
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.05.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass es für verschiedene Produkte deren Einsatz im Rahmen der Notfallzulassungen möglich ist jetzt Änderungsbescheide übermittelt. Diese sind einzuhalten und lauten wie folgt:
Bei den entsprechenden Mittel gilt es zwingend zu berücksichtigen:
Mittel | Im Abschnitt C des Bescheides entfällt die Anwendungsbestimmung |
Carnadine 200 | NG371.1010 |
Danjiri | NG371.1010 |
Leptostar | NG371.1010 |
Mospilan SG | NG371.1010 |
SIVANTO prime | NG371.1189 |
Karate Zeon | Im Abschnitt C des Bescheides wird die Anwendungsbestimmung wie folgt ergänzt:
(Unkodiert) - Für Anwendungen ab einem BBCH-Stadium von 39 entfällt die Anwendungsbestimmung NG405. ergänzt. |
Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz der genannten Präparate gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.