Pflanzenschutzmittel – Aktuelle Notfallzulassungen nach Art. 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 30.03.2026
Zuckerrübe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrübe vom 1. April 2026 bis 29. Juli 2026 erteilt. Pirimor G darf im Freiland nach Warndienstaufruf von BBCH 12 bis 39 einmalig mit einem Aufwand 0,3 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden.
Achtung: Keine Anwendung auf drainierten Flächen (NG405). Weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.
Erdbeere - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Merpan 80 WDG (Wirkstoff: Captan) eine Zulassung gegen Erdbeeranthraknose in Ertragsanlagen und Vermehrungen von Erdbeere vom 20. März 2026 bis 17. Juli 2026 erteilt. Merpan 80 WDG darf im Freiland und im Gewächshaus nach Warndienstaufruf und bis spätestens 21 Tage vor Erntebeginn in den BBCH-Stadien 10–19, 55–59 sowie 71–81 zweimal im Abstand von 14 Tagen mit einem Aufwand von jeweils 1,5 kg/ha in 1000-2000 l/ha Wasser als Reihenbehandlung gespritzt werden. Der maximale Mittelaufwand beträgt 3 kg/ha pro Jahr. Die Wartezeit beträgt 21 Tage.
Achtung: Im Freiland keine Anwendung auf drainierten Flächen (NG405). Weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.
Pfirsich und Aprikose - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Harpun (Wirkstoff: Pyriproxyfen) eine Zulassung gegen Pfirsichwickler in Pfirsich und Aprikose vom 1. Mai 2026 bis 28. August 2026 erteilt. Harpun darf im Freiland nach Warndienstaufruf und bis spätestens 21 Tage vor Erntebeginn von BBCH 71 bis 87 bis zu zweimal im Abstand von mindestens 14 Tagen mit einem Aufwand von 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe (max. 1 l/ha bei 2 m Kronenhöhe) in 250 l Wasser/ha je m Kronenhöhe (bei max. 2 m Kronenhöhe) gesprüht werden. Der maximale Aufwand beträgt 2 l/ha je Jahr. Die Wartezeit beträgt 21 Tage.
Achtung: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten (VA263). Weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.
Kernobst - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Capex Plus (Wirkstoff: Baculoviren gegen Adoxophyes orana - ABC V67) eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrübe vom 1. April 2026 bis 29. Juli 2026 erteilt. Capex Plus darf bis zu viermal mit einem Abstand von jeweils mindestens 8 sonnigen Tagen mit einem Aufwand 0,08 L/10.000 m² LWA in 400 – 1.200 l Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Pro Behandlung darf der Aufwand maximal 0,144 L/18.000 m² LWA betragen, im Jahr maximal 0,576 L/ha.
Achtung: Keine Anwendung auf drainierten Flächen (NG405). Weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.