Pflanzenschutzmittel – Aktuelle Notfallzulassungen nach Art. 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 12.05.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) eine Zulassung für Anwendungen gegen Blutlaus an Apfel im Freiland vom 22. April 2026 bis 19. August 2026 erteilt.
Movento SC 100 darf bei nach Warndienstaufruf in den BBCH-Stadien 71 bis 73 bis zu zweimal im Abstand von mindestens 14 Tagen mit einem Aufwand von 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe in 100 bis 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe gesprüht werden. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind jeweils zu beachten.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) eine Zulassung für Anwendungen gegen Birnenblattsauger an Birne im Freiland vom 22. April 2026 bis 19. August 2026 erteilt.
Movento SC 100 darf bei nach Warndienstaufruf oder beim Erreichen von Schwellenwerten in den BBCH-Stadien 71 bis 81 bis zu zweimal im Abstand von mindestens 14 Tagen mit einem Aufwand von 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe in 100 bis 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe gesprüht werden. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind jeweils zu beachten.