Pflanzenschutzmittel – Aktuelle Notfallzulassungen nach Art. 53

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 21.05.2026

 

Für den Ackerbau

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl) eine Zulassung für Anwendungen gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung im Freiland vom 7. April 2026 bis zum 24. August 2026 erteilt. Promanal HP darf bei nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle in den BBCH-Stadien 10 bis 91 zweimal angewendet werden. Von BBCH 10 bis 24 beträgt der zwischen den zwei Anwendungen 3 Tage und die Aufwandmenge 3,5 Liter/ha in 200 – 400 l Wasser/ha. Von BBCH 25 bis 91 beträgt der zwischen den zwei Anwendungen 7 Tage und die Aufwandmenge 7 Liter/ha in 200 – 400 l Wasser/ha. Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten.

 

Zusätzlich hat das BVL für das für das Pflanzenschutzmittel Danjiri (Wirkstoff: Acetamiprid) ebenfalls eine Zulassung für Anwendungen gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung im Freiland vom 4. Mai 2026 bis 31. August 2026 erteilt. Danjiri darf bei nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle in den BBCH-Stadien 40 bis 85 zweimal im Abstand von mindestens 14 Tagen angewendet werden. Der Aufwand beträgt jeweils 250 g/ha in 200 – 400 l Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 7 Tage. Diese Notfallzulassung darf nur genutzt werden, wenn im selben Jahr kein anderes Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid auf der Fläche eingesetzt wird (NG371.1010). Das heißt, in Gebieten, wo Glasflügelzikaden mit Acetamiprid-haltigen Produkten bekämpft werden, darf Danjiri nicht gegen Blattläuse eingesetzt werden. Weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten. 

 

Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel MaisTer power (Wirkstoffe: Iodosulfuron + Foramsulfuron + Thiencarbazone) eine Zulassung gegen Erdmandelgras an Mais vom 4. Mai 2026 bis zum 31. August 2026 erteilt. MaisTer power darf von BBCH 17 bis BBCH 18 einmal mit einem Aufwand von 1,5 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha als Unterblattanwendung mit Spezialdüsen gespritzt werden. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.

 

Für den Obstbau 

Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Harpun (Wirkstoff: Pyriproxyfen) eine Zulassung gegen Pflaumenwickler (Cydia funebranaan Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle vom 15. Mai 2026 bis 11. September 2026 erteilt. Harpun darf im Freiland von BBCH 71 (Fruchtknoten vergrößert sich, Nachblütefruchtfall) bis BBCH 87 (Pflückreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit), nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf zweimal mit einem Aufwand von 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe in 250 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe im Abstand von 14 Tage gesprüht werden. Der maximale Aufwand beträgt 2 l/ha je Kultur/Jahr (1 l/ha je Behandlung). Die Wartezeit beträgt 21 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten. 

 

Zusätzlich hat das BVL hat für Movento SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) eine Zulassung gegen Schildlaus-Arten in Süßkirsche, Sauerkirsche, Pfirsich, Aprikose und Pflaume vom 7. Mai 2026 bis 3. September 2026 erteilt. Movento SC 100 darf im Freiland ab BBCH 71 oder ab BBCH 91 bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen zweimal im Abstand von mindestens 14 Tage mit einem Aufwand von 0,75 L/ha und je m Kronenhöhe in 100 bis 500 L Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Die Wartezeit beträgt 21 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.

 

Des Weiteren hat das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) eine Zulassung gegen Schildlaus-Arten an Stachelbeere, Heidelbeere, Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Schwarzer Holunder, Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere) und Brombeere vom 8. Mai 2026 bis 4. September 2026 erteilt. Movento SC 100 darf im Freiland und Gewächshaus in Johannisbeeren, Stachelbeere, Schwarzer Holunder in BBCH 71 – 85, in Heidelbeere in BBCH 71 bis 85 und ab BBCH 91, in Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere), Brombeere, Schwarzer Holunder ab BBCH 89 bzw. nach der Ernte zweimal im Abstand von mindestens 14 Tage mit einem Aufwand von 0,75 L/ha in 500 bis 1.000 L Wasser/ha gesprüht werden. Die Wartezeit beträgt in Rote, Schwarze und Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere, Schwarzer Holunder 14 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.

 

Darüber hinaus hat das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Affirm Opti (Wirkstoff: Emamectin) eine Zulassung gegen Fruchtschalenwickler an Apfel und Birne vom 1. Juni 2026 bis 28. September 2026 erteilt. Affirm Opti darf im Freiland ab BBCH 77 oder ab BBCH 87 zweimal im Abstand von 8 bis 10 Tage mit einem Aufwand von 0,69 kg/ha und je m Kronenhöhe in mindestens 250 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe gesprüht werden. Der maximal zulässige Aufwand beträgt 2,07 kg/ha je Anwendung sowie 4,14 kg/ha je Kultur/Jahr. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.

 

Für den Gemüsebau

Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) eine Zulassung gegen Blattläuse an Salate, Endivien, Spinat und verwandten Arten sowie Blumenkohle vom 11. Mai 2026 bis 7. September 2026 erteilt. Pirimor G darf in Salate, Endivien, Spinat und verwandten Arten im Freiland nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf von BBCH 19 bis 49 zweimal mit einem Aufwand von 0,25 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha im Abstand von mindestens 7 Tagen gesprüht werden. Pirimor G darf in Blumenkohle (Verwendung als Frischgemüse) im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen von BBCH 19 bis 49 zweimal mit einem Aufwand von 0,25 kg/ha in 300 bis 900 l Wasser/ha gesprüht werden. Die Wartezeit beträgt in allen Gemüsearten 7 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.

 

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Bernhard Bundschuh

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