Pflanzenschutzmittel – Aktuelle Notfallzulassungen nach Art. 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 23.05.2026
Für den Ackerbau
Bekämpfung der Rübenmotte - Die Rübenmotte tritt in Baden-Württemberg lokal seit einigen Jahren verstärkt auf. Generell gilt, dass die Rübenmotte von heißen und trockenen Bedingungen wie in diesem Jahr sehr profitiert und auch von der räumlichen Konzentration des Rübenanbaus (z.B. Zuckerrübenmieten im Vorjahr auf angrenzenden Flächen). Die weitere Witterung wird entscheiden, ob es in intensiveren Rübenanbaugebieten mit einem stärken Zuflug bis Mitte Juni kommt. Im Regelfall können die ersten beiden Generationen (Juni/Juli) insbesondere bei Trockenheit und lokal stärkerem Auftreten wirtschaftliche Schäden verursachen und bekämpfungswürdig sein. Es gibt bislang keine Hinweise, dass bei regelmäßigen Niederschlägen Schäden entstehen, da hier die Eier abgewaschen werden und die Rüben vitaler und widerstandsfähiger sind.
Die Landwirtschaftsämter in den Anbauregionen überwachen ab diesem Jahr den Zuflug der Rübenmotte verstärkt mit Pheromonfallen. Selbstverständlich steht es Landwirten frei auch selbstständig zu überwachen. Gemäß Tabelle 45 in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ (Seite 93) gilt bis Mitte Juli der Bekämpfungsrichtwert bei Zuflug (Überwachung mit Pheromonfallen) ohne unmittelbar nachfolgende Niederschläge als erreicht. Die Landwirtschaftsämter werden dazu in ihren Warndienst berichten. Ab Mitte Juli gilt der Bekämpfungsrichtwert als erreicht, wenn 40% Pflanzen befallen sind. Bezüglich die dritte und teilweise auch vierte Generation (ab August) sind bislang keine Versuche bekannt, nach denen eine Insektizidbehandlung zu diesem späten Zeitpunkt noch wirtschaftlich wäre.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) eine Zulassung gegen Zuckerrübenmotte an Zuckerrübe vom 21. Mai 2026 bis 17. September 2026 erteilt. Coragen darf in den BBCH-Stadien 19 (9 und mehr Laubblätter entfaltet) bis BBCH 49 (Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht) bei Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte bis zu zweimal im Abstand von mindestens 10 Tage mit einem Aufwand von 0,125 Liter/ha in 300 bis 800 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es wird eine hohe Wassermenge und die Zugabe eines Netzmittels zur optimalen Wirkung empfohlen. Die Wartezeit beträgt 28 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Bekämpfung von Blattläusen an Sonnenblume - Das BVL hat für die Pflanzenschutzmittel Danjiri (Wirkstoff: Acetamiprid) jeweils eine Zulassung gegen Blattläuse an Sonnenblume vom 6. Mai 2026 bis 2. September 2026 erteilt. Danjiri darf von BBCH 30 (Beginn des Längenwachstums) bis BBCH 55 (Infloreszenz ist vom obersten Laubblatt abgesetzt) nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf einmal mit einem Aufwand von 150 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 28 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Für den Gemüsebau
Falscher Mehltau im Gemüsebau - Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Proplant (Wirkstoff: Propamocarb) eine Zulassung gegen Falscher Mehltau an Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) und an Kohlrabi vom 20. Mai 2026 bis 16. September 2026 erteilt. Proplant darf von BBCH 13 bis 39 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Freiland in Kopfkohle bis zu dreimal und in Kohlrabi bis zu zweimal gespritzt werden. Der Aufwand beträgt 1,3 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha pro Behandlung, der Abstand zwischen Behandlungen mindestens 7 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Zusätzlich hat das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Previcur Energy (Wirkstoffe: Propamocarb + Fosetyl) eine Zulassung gegen Falscher Mehltau an Rucola-Arten, Feldsalat und Endivien sowie an Hülsengemüse, Blatt- und Stielgemüse, Wurzel- und Knollengemüse vom 19. Mai 2026 bis 15. September 2026 erteilt. Proplant darf in Rucola-Arten, Feldsalat und Endivien von BBCH 13 bis 39 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Freiland in einmal mit einem Aufwand von 2,5 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter/ha Wasser gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 21 Tage.
Proplant darf in Hülsengemüse, Blatt- und Stielgemüse, Wurzel- und Knollengemüse (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) von BBCH 12 bis 18 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Freiland in einmal mit einem Aufwand von 2,5 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter/ha Wasser gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 21 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Für den Obstbau
Gegen Kirschfruchtfliege und Kirschessigfliege an Steinobst - Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) vier Zulassung in Steinobsterteilt, in Süß- und Sauerkirschen vom 19. Mai 2026 bis 15. September 2026 sowie in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich vom 15. Juni 2026 bis 12. Oktober 2026.
Gegen Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata) und Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Süß- und Sauerkirsche darf Exirel außerhalb von Wasserschutzgebieten im Freiland von BBCH 81 (Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller) bis BBCH 87 (Pflückreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit) nach festgestelltem Befall bzw. bei Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife bis zu zweimal mit einem Aufwand vom 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 165 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe im Abstand von mindestens 7 Tagen gespritzt oder gesprüht werden. Der maximal zulässige Aufwand beträgt 1 Liter/ha je Behandlung und maximal 2 Liter/ha pro Jahr.
Innerhalb von Wasserschutzgebieten ist lediglich eine Anwendung zulässig. Der maximal zulässige Aufwand beträgt innerhalb von Wasserschutzgebieten 1 Liter/ha.
Gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich darf Exirel außerhalb von Wasserschutzgebieten im Freiland von BBCH 81 (Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller) bis BBCH 87 (Pflückreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit) nach festgestelltem Befall bzw. bei Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife bis zu zweimal mit einem Aufwand vom 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 165 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe im Abstand von mindestens 7 Tagen gespritzt werden. Der maximal zulässige Aufwand beträgt 0,75 Liter/ha je Behandlung und maximal 1,5 Liter/ha pro Jahr.
Innerhalb von Wasserschutzgebieten ist lediglich eine Anwendung zulässig. Der maximal zulässige Aufwand beträgt innerhalb von Wasserschutzgebieten 0,75 Liter/ha. Die Wartezeit beträgt in Süß- und Sauerkirsche sowie in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich sieben Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Zusätzlich hat das BVL gegen für das Pflanzenschutzmittel SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) eine Zulassung gegen Kirschessigfliege an Süßkirsche und Sauerkirsche vom 19. Mai 2026 bis 15. September 2026, an Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode vom 1. Juni 2026 bis 28. September 2026 sowie an Pfirsich und Aprikose vom 15. Juni 2026 bis 12.Oktober 2026 erteilt.
SpinTor darf in Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode, Pfirsich und in Aprikose von BBCH 85 (Fortgeschrittene Fruchtausfärbung) bis 87 (Pflückreife) nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege im Freiland bis zu zweimal im Abstand von mindestens 7 Tagen gespritzt oder gesprüht werden. Der Aufwand beträgt je Behandlung 0,075 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe, wobei maximal 0,15 Liter/ha je Behandlung zulässig sind. Pro Kultur/Jahr sind maximal 0,3 Liter/ha zulässig. Die Wartezeit beträgt bei Süß- und Sauerkirsche, Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode 5 Tage und bei Aprikose und Pfirsich 7 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.