Pflanzenschutzmittel – Gesamtüberblick zu den Notfallzulassungen gegen die Schilf-Glasflügelzikade
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.05.2025
Zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade im Gemüseanbau ermöglicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) per Notfallzulassung nun auch die zusätzliche Anwendung eines regulär zugelassenen Pflanzenschutzmittels. Zuvor hatte das BVL bereits Notfallzulassungen für die Anwendung weiterer zugelassener Pflanzenschutzmittel in Zuckerrüben und Kartoffeln erlassen. Jetzt Anwendung auch in Möhren, Roter Bete, Blumen- und Kopfkohlarten möglich.
Wird die Schilf-Glasflügelzikade nicht bekämpft, würde sie in einigen Regionen Deutschlands weiter für Krankheiten in zahlreichen Gemüsearten wie Zuckerrüben, Kartoffeln, Möhren und zahlreichen Kohlarten sorgen. Bisher waren dafür keine Pflanzenschutzmittel zugelassen. Daher hat das BVL nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung für mehrere bereits regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel kürzlich weitere Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen ermöglicht – zuerst für Zuckerrüben dann für Kartoffeln und nun auch ein Pflanzenschutzmittel für Möhren, Rote Beete, Blumen- und Kopfkohle. Aktuell liegen dem BVL keine weiteren Anträge für Notfallzulassungen vor.
„Mit den jetzt erteilten Notfallzulassungen sind die kritischen Bereiche in dieser Saison zunächst behandelbar. Die Situation entwickelt sich allerdings sehr dynamisch. Wir stehen deshalb in engem Austausch mit dem Julius Kühn-Institut und den zuständigen Behörden vor Ort. Die betroffenen Anbauverbände liefern regelmäßig Informationen zur aktuellen Situation. Wir werden bei begründetem Bedarf weitere Anträge oder Modifikationen bestehender Notfallzulassungen prüfen“, sagt Dr. Thomas Schneider, Leiter der Abteilung Pflanzenschutzmittel im BVL.
Praxistipps: Die Notfallzulassungen sind lediglich ein Baustein im Rahmen der mit den zuständigen Behörden der Länder abgestimmten Strategien zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger bakterieller Erkrankungen. Zum Schutz des Naturhaushalts und der Gesundheit von Mensch und Tier hat das BVL eine Reihe zusätzlicher Risikominderungsauflagen erlassen. Auch dürfen die Mittel nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewendet werden. Die aktuellen Notfallzulassungen zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger zweier bakterieller Krankheitserreger sind ein Baustein im Rahmen der abgestimmten Strategien.
Notfallzulassung von Sivanto prime für den Gemüseanbau - 2025
Kultur | Zeitraum | zugelassene Menge | zugelassene Fläche |
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Möhre | 23.05.-19.09.2025 | 57 Liter | 150 ha |
Rote Beete | 23.05.-19.09.2025 | 85 Liter | 337 ha |
Blumen- und Kopfkohle | 23.05.-19.09.2025 | 250 Liter | 400 ha |
Notfallzulassungen für den Kartoffelanbau-2025
Produkt | Wirkstoff | Zeitraum | zugelassene Menge | zugelassene Fläche |
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Carnadine 200 | Acetamiprid | 01.05. - 28.08.2025 | 37.000 Liter | 35.000 ha |
Mospilan SG | Acetamiprid | 23.04. - 20.08.2025 | 8.750 kg | 35.000 ha |
Danjiri | Acetamiprid | 02.05. - 29.08.2025 | 8.750 kg | 35.000 ha |
SIVANTO prime | Flupyradifurone | 02.05. - 29.08.2025 | 15.000 Liter | 30.000 ha |
Karate Zeon | lambda-Cyhalothrin | 02.05. - 29.08.2025 | 2.250 Liter | 30.000 ha |
Kaiso Sorbie | lambda-Cyhalothrin | 01.05. - 28.08.2025 | 3.000 kg | 20.000 ha |
Decis forte | Deltamethrin | 02.05. - 29.08.2025 | 1.000 Liter | 20.000 ha |
Sumicidin Alpha ES | Esfenvalerat | 20.05. - 16.09.2025 | 6.000 Liter | 20.000 ha |
Notfallzulassungen für den Zuckerrübenanbau-2025
Produkt | Wirkstoff | Zeitraum | zugelassene Menge | zugelassene Fläche |
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Carnadine 200 | Acetamiprid | 31.03. - 28.07.2025 | 6.875 Liter | 27.500 ha |
Mospilan SG | Acetamiprid | 31.03 - 28.07.2025 | 6.875 kg | 27.500 ha |
Danjiri | Acetamiprid | 01.04. - 29.07.2025 | 6.875 kg | 27.500 ha |
SIVANTO prime | Flupyradifurone | 15.04. – 12.08.2025 | 14.500 Liter | 58.000 ha |
Karate Zeon | lambda-Cyhalothrin | 01.04. - 29.07.2025 | 5.700 Liter | 38.000 ha |
Kaiso Sorbie | lambda-Cyhalothrin | 01.04. - 29.07.2025 | 5.700 kg | 38.000 ha |
Decis forte | Deltamethrin | 01.04. - 29.07.2025 | 2.850 Liter | 38.000 ha |
Hinweis: Für den Einsatz der genannten Präparate gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.