Pflanzenschutzmittel – Korrektur bei der Notfallzulassung für den Einsatz von Harpun im Obstanbau

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Harpun mit dem Wirkstoff Pyriproxyfen eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Pflaumenwickler (Cydia funebrana) in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode erhalten hat.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in der o.a. Indikation in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode und in der Zeit zwischen dem 15. Mai 2025 bis zum 11. September 2025 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 9.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für etwa 4.500 ha bei zwei Behandlungen.

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Bernhard Bundschuh

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