Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für ACELEPRYN

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.07.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt ACELEPRYN mit dem Wirkstoff Chlorantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. 

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 16. Juli 2026 bis zum 12. November 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 100 Liter und ist damit ausreichend für die Behandlung von etwa 166 ha. Das Mittel darf erst nach Aufforderung durch die zuständige Pflanzengesundheitskontrolle eingesetzt werden.

 

ACELEPRYN kann wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

ACELEPRYN

Kultur(en)

Rasen (NNNZW), Funktionsflächen auf Golfplätzen, Sportplätze

Indikation

Japankäfer - (Popillia japonica)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf im Freilandanbau der genannten Kulturen in der genannten Indikation ab Eiablage bis 2. Larvenstadium ab zwei Wochen nach dem Flug der adulten Käfer und nach Aufforderung durch die zuständige Pflanzengesundheitskontrolle gespritzt oder gesprüht werden

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.

 

Die Aufwandmenge beträgt 0,6 Liter/ha in 500 Liter Wasser/ha.

 

Die Wartezeit „N“ ist ohne Bedeutung.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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