Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Affirm Opti
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.05.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Affirm Opti mit dem Wirkstoff Emamectin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit 1. Juni 2026 bis zum 28. September 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 8.240 kg begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 2.000 ha.
Affirm Opti darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Affirm Opti |
Kultur(en) | Apfel (MABSD), Birne (PYUCO) |
Schadorganismen | Fruchtschalenwickler (Adoxophyes orana) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf in den genannten Kulturen und gegen den genannten Schaderreger (schlüpfende Larven) im Kulturentwicklungsbereich BBCH 77 bis BBCH 87 gesprüht werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 8 bis 10 Tagen eingehalten werden.
Die Aufwandmenge beträgt 0,69 kg/ha und je m Kronenhöhe in mindestens 250 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal dürfen 2,07 kg/ha je Anwendung und max. 4,14 kg/ha je Kultur/Jahr eingesetzt werden.
Die Wartezeit wurde auf 14 Tage festgelegt. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.