Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Ailantex

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.06.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Ailantex mit dem Wirkstoff Verticillium nonalfalfae, Stamm Vert56 eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Juni 2026 bis zum 12. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 50 Liter und ist damit ausreichend für ca. 50 ha.

 

Ailantex danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Ailantex

Kultur(en)

Nichtkulturland/Gleisanlagen (YGLES)

Forst/Forstpflanze (NNWEB)

Nichtkulturland/Landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen (YNKKX)

Nichtkulturland/Wege und Plätze (YXBAM)

Schadorganismen

Götterbaum (Ailanthus altissima)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf in den genannten Kulturen in Form einer Stamm-Inokulation nach Austrieb des genannten Schaderregers als anwendungsfertige Sporensuspension-Anwendungsmenge auf 2–3 Einstichstellen um den Baum verteilt werden.

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.

Die Aufwandmenge beträgt 3 mL/Baum. Maximal dürfen pro Jahr 3 mL/Baum eingesetzt werden.

Die Festsetzung einer Wartezeit „N“ ist ohne Bedeutung.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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