Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für ATTRACAP+

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.11.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt ATTRACAP+ mit dem Wirkstoff Metarhizium brunneum Stamm Cb15-III eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. 

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 23. Februar 2027 bis zum 22. Juni 2027 erteilt und ist damit in einem Zeitraum von 120 Tagen möglich. Die im Rahmen der Notfallzulassung mögliche Bekämpfung ist nur für Kartoffeln auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau, sowie für Spargel und Süßkartoffeln vorgesehen. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 105.000 kg, ausreichend für ca. 3.500 ha, begrenzt.

 

ATTRACAP+  kann im Rahmen dieser Notfallzulassung in den folgenden Kulturen und der jeweils entsprechend festgelegten Indikation eingesetzt werden:

 

Produkt

Kultur(en) (nationaler Kode)

Indikation 

ATTRACAP+

Kartoffel (SOLTU) 

Spargel (ASPOF) 

Süßkartoffel (IPOBA)

Schnellkäfer (Drahtwurm)

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Mittel- und Kulturspezifischen Auflagen bei der jeweiligen Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zu den Aufwandmengen, zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise und die Wartezeit.

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Bernhard Bundschuh

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