Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Carnadine 200

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.03.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Carnadine 200 mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung für den Einsatz in den unten genannten Kulturen und dem genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 01. April 2026 bis zum 29. Juli 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wurde auf 2.500 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für 10.000 ha bei einer Behandlung bzw. 5.000 ha bei zwei Behandlungen.

 

Carnadine 200 darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Carnadine 200

Kultur(en)

Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC)

Schadorganismen

Blattläuse als Virusvektoren

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf  im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 19 bis BBCH 39 gegen Blattläuse als Virusvektoren im Freilandanbau gespritzt werden in Zuckerrübe (BEAVA) und Futterrübe (BEAVC) nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf. 

Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Behandlungen festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 0,25 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. 

Die Wartezeit wurde auf 35 Tage festgelegt.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

Tags

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444