Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Closer
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.02.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Closer mit dem Wirkstoff Sulfoxaflor eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Im Rahmen dieser Notfallzulassung darf das genannte Produkt gegen Blattläuse in Salate (LACSS) eingesetzt werden.
Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur und gegen den genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 25. Februar 2026 bis zum 24. Juni 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 600 Liter begrenzt und damit ausreichend für ca. 3.000 ha.
Closer darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Closer |
Kultur(en) | Salate (LACSS) |
Schadorganismen | Blattläuse |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Gewächshaus in der Jungpflanzenanzucht von Salate (LACSS) eingesetzt werden nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf, bis einen Tag vor dem Pflanzen im Kulturentwicklungsbereich BBCH 11 bis BBCH 16. Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt im Tauch- oder Gießverfahren 2 ml/1.000 Pflanzen in 1,0 Liter Wasser/m². Hinweis (nach dem Auspflanzen): maximal 100.000 Pflanzen/ha. Die Wartezeit in Salate beträgt 7 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.