Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Closer
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.11.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Closer mit dem Wirkstoff Sulfoxaflor eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 3. November 2026 bis zum 2. März 2027 erteilt und ist damit in einem Zeitraum von 120 Tagen möglich. Die im Rahmen der Notfallzulassung bundesweit zugelassene Menge wird auf 600 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 3.000 ha.
Closer kann im Rahmen dieser Notfallzulassung in den folgenden Kulturen und der jeweils entsprechend festgelegten Indikation eingesetzt werden:
Produkt | Kultur(en) (nationaler Kode) | Indikation |
Salate (LACSS) | Blattläuse |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Mittel- und Kulturspezifischen Auflagen bei der jeweiligen Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zu den Aufwandmengen, zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise und die Wartezeit.