Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Coragen

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.05.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Coragen mit dem Wirkstoff Chlorantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Diese Zulassung wird für die Zeit vom 28. Mai 2026 bis zum 24. September 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 755 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 6.042 ha.

 

Coragen darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Coragen

Kultur(en)

Salat-Arten (NNNSS)

Schadorganismen

Freifressende Schmetterlingsraupen

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf Freilandanbau der genannten Kultur und gegen die Larve des genannten Schaderregers gespritzt werden bei Beginn der Eiablage, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 13 bis BBCH 49.

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt. 

Die Aufwandmenge beträgt 0,125 Liter/ha in 200 bis 600 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit wurde auf 3 Tage festgelegt.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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