Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Coragen

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.06.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Coragen mit dem Wirkstoff Chlorantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Diese Zulassung wird für die Zeit 29. Mai 2026 bis zum 25. September 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 2.600 Liter begrenzt und ist ausreichend für eine Befallsfläche von etwa

20.700 ha Futtererbse bei einer Behandlung.

 

Coragen darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Coragen

Kultur(en)

Futtererbse (PIBSA) der Verwendung bestimmt ist als Hülsenfrüchte (trocken) bzw. zur Nutzung als Tierfutter (trocken) 

Schadorganismen

Erbsenwickler

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf im Freilandanbau der o.g. Kultur, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 39 bis BBCH 75 gespritzt werden.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt. 

 

Die Aufwandmenge beträgt 0,125 Liter/ha in 200 bis 600 Liter Wasser/ha.

 

Die Wartezeit in Futtererbse beträgt 14 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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