Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Cymbal Flow in Hopfen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.05.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Cymbal Flow mit dem Wirkstoff Cymoxanil eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit 19. Mai 2026 bis zum 15. September 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 16.970 Liter und ist damit ausreichend für eine Fläche von 9.481 ha.
Cymbal Flow darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Cymbal Flow |
Kultur(en) | Hopfen (HUMLU) |
Schadorganismen | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf im Freiland in Ertragsanlagen der genannten Kulturen und gegen den genannten Schaderreger im Kulturentwicklungsbereich BBCH 32 bis BBCH 55 gespritzt oder gesprüht werden bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 3 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 21 Tagen eingehalten werden.
Bei der Berechnung der Aufwandmenge wird wie folgt differenziert:
Der maximale Mittelaufwand beträgt: 2,8 l/ha.
Achtung: Die Anwendung in BBCH 37 bis BBCH 55 ist nur auf 1.500 ha Problemflächen erlaubt.
Die Wartezeiten beträgt 14 Tage. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.