Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Danjiri
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.03.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Danjiri mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz in den unten genannten Kulturen und dem genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 01. April 2026 bis zum 29. Juli 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wurde auf 5.000 kg begrenzt und ist damit ausreichend für 20.000 ha.
Danjiri darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Danjiri |
Kultur(en) | Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC) |
Schadorganismen | Blattläuse als Virusvektoren |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrübe (BEAVA) und Futterrübe (BEAVC) im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 19 bis BBCH 39 und nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf gespritzt werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Behandlung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 0,25 kg/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit wurde auf 28 Tage festgelegt. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.