Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Danjiri

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.05.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Danjiri mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung in Sonnenblume (HELAN) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit 6. Mai 2026 bis zum 2. September 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge ist auf 2.100 kg begrenzt und damit ausreichend zur Behandlung von 14.000 ha bei einer einmaligen Anwendung.

 

Danjiri darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Danjiri

Kultur(en)

Sonnenblume (HELAN)

Schadorganismen

Blattläuse

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf in o.g. Kultur und gegen o.g. Schadorganismus (Larven und Imagines)  nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf gespritzt werden im Kulturentwicklungsbereich BBCH 30 bis BBCH 55.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.

 

Die Aufwandmenge beträgt 150 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha.

 

Die Wartezeit wurde auf 28 Tage festgelegt.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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