Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Danjiri
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 25.08.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Danjiri mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 24. August 2026 bis zum 21. Dezember 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 7.100 kg begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von 35.500 ha bei einer einmaligen Behandlung.
Danjiri kann wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Danjiri |
Winterraps (BRSNW) – Blattläuse (Larven und Imagines) | |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf im Freilandanbau der genannten Kultur und gegen den genannten Schaderreger nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 14 bis BBCH 18 gespritzt werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.
Die Aufwandmenge beträgt 200 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha.
Die Wartezeit in Winterraps beträgt 28 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.