Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Danjiri in Pflanzkartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Danjiri mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffeln erhalten hat, deren Verwendungszweck der Pflanzguterzeugung (Vorstufen-, Basis- und zertifiziertes Pflanzgut) dient.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 06. Mai 2025 bis zum 02. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 2.250 kg begrenzt und ist damit ausreichend für etwa 9.000 ha Pflanzkartoffeln. Achtung: Da eine einmalige Anwendung von Danjiri zur Bekämpfung von Blattläusen in Kartoffel (005655-60/06-002) bereits zugelassen ist, wird nur die Menge für die zweite beantragte Anwendung berücksichtigt.
Danjiri darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Danjiri |
Kultur(en) | Kartoffel |
Schadorganismen | Blattläuse als Virusvektoren |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf gespritzt werden in Kartoffeln die der Pflanzguterzeugung (Vorstufen- Basis- und zertifiziertes Pflanzgut) dienen. Die Anwendung erfolgt nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle im Kulturentwicklungsbereich BBCH 40 bis BBCH 85. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde mit jeweils 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 21 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 250 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit sind exakt 7 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.