Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Danjiri in Sonnenblume

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Danjiri mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Blattläuse in Sonnenblume erhalten hat. 

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 06. Mai 2025 bis zum 02. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.050 kg begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 7.000 ha bei einer einmaligen Anwendung.

 

Danjiri darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Danjiri

Kultur(en)

Sonnenblume

Schadorganismen

Blattläuse

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

 

Das Mittel darf in Sonnenblume nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf gespritzt werden gegen Larven und Imagines der Blattläuse. 

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde mit jeweils 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 150 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit sind exakt 28 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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