Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Danjiri zur Pflanzguterzeugung

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.05.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Danjiri mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung in Kartoffel (SOLTU) erhalten hat deren Verwendungszweck der Pflanzguterzeugung (Vorstufen-, Basis- und zertifiziertes Pflanzgut) dient. 

 

Die Zulassung wird für die Zeit 4. Mai 2026 bis zum 31. August 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge ist auf 4.500 kg begrenzt und damit ausreichend zur Behandlung von 18.000 ha.

 

Danjiri darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Danjiri

Kultur(en)

Kartoffel (SOLTU)

zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen, Basis und zertifiziertes Pflanzgut)

Schadorganismen

Blattläuse als Virusvektoren

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf in o.g. Kultur, beschriebenem Verwendungszweck und gegen o.g. Schadorganismus nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle gespritzt werden im Kulturentwicklungsbereich BBCH 40 bis BBCH 85.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge beträgt 250 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha.

 

Die Wartezeit wurde auf 7 Tage festgelegt.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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