Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Decis forte
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.05.2026
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Decis forte mit dem Wirkstoff Deltamethrin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) in Kartoffel (SOLTU) wie nachfolgend beschrieben beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit 30. April 2026 bis zum 27. August 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die zugelassene Menge wird für die Anwendung gegen Glasflügelzikaden auf 838 Liter begrenzt. Sie ist ausreichend zur Behandlung von 16.750 ha.
Decis forte darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Decis forte |
Kultur(en) | Kartoffel (SOLTU) |
Schadorganismen | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf nach Befallsbeginn gespritzt werden gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektorenim Kulturentwicklungsbereich BBCH 21 bis BBCH 47. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Die Aufwandmenge beträgt 0,05 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Bei der Wartezeit beträgt 7 Tage. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.