Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Delan WG
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.06.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Delan WG mit dem Wirkstoff Dithianon eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Diese Zulassung wird für die Zeit 9. Juni 2026 bis zum 6. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 20.462 kg begrenzt und ist ausreichend für 18.962 ha.
Delan WG darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Delan WG |
Kultur(en) | Hopfen (HUMLU) |
Schadorganismen | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger im Freilandanbau der o.g. Kultur deren Verwendungszweck als Ertragsanlagen bestimmt ist, gespritzt oder gesprüht werden bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich BBCH 32 bis BBCH 55.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 3 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Behandlungen begrenzt. Zwischen den jeweiligen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens Tagen eingehalten werden.
Die Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden: BBCH 32 bis BBCH 37: 2 Behandlungen mit 0,50 kg/ha in 700 in 1.300 Liter Wasser/ha BBCH 37 bis BBCH 55: 1 Behandlung mit 0,50 kg/ha in 1.300 bis 1.900 Liter Wasser/ha Der maximale Mittelaufwand beträgt 1,5 kg/ha. Anwendung in BBCH 37 bis BBCH 55: Eine Behandlung auf 3.000 ha Problemflächen.
Die Wartezeit in Hopfen beträgt 14 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.