Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Delan WG
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.06.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Delan WG mit dem Wirkstoff Dithianon eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 9. Juni 2026 bis zum 6. Oktober für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 20.462 kg begrenzt und ist damit ausreichend für 18.962 ha.
Delan WG darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Delan WG |
Kultur(en) | Hopfen (HUMLU) |
Schadorganismen | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf im Freilandertragsanlagen der o.g. Kultur gegen die genannten Schaderreger bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis gespritzt oder gesprüht werden im Kulturentwicklungsbereich BBCH 32 bis BBCH 55. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 3 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Behandlungen begrenzt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 10 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge wird wie folgt differenziert: BBCH 32-37: 2 Behandlungen mit 0,50 kg/ha in 700-1.300 Liter Wasser/ha BBCH 37-55: 1 Behandlung mit 0,50 kg/ha in 1.300-1.900 Liter Wasser/ha Der maximale Mittelaufwand wurde festgelegt auf: 1,5 kg/ha Anwendung in BBCH 37-55: Eine Behandlung auf 3.000 ha Problemflächen
Die Wartezeit wurde auf 14 Tage festgelegt. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.