Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Exirel
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.06.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Diese Zulassung wird für die Zeit 3. Juni 2026 bis zum 30. September 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.800 Liter begrenzt und ist ausreichend zur Behandlung von 1.100 ha mit zwei Anwendungen außerhalb von Wasserschutzgebieten und 200 ha mit einer Anwendung innerhalb von Wasserschutzgebieten.
Exirel darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Exirel |
Kultur(en) | Rote Johannisbeere (RIBRU), Schwarze Johannisbeere (RIBNI), Weiße Johannisbeere (RIBRW), Heidelbeere (VACMY) |
Schadorganismen | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf Freiland, außerhalb von Wasserschutzgebieten im Kulturentwicklungsbereich BBCH 81 und BBCH 87, nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungsmaßnahmen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 3 Tagen eingehalten werden.
Die Aufwandmenge beträgt 0,75 Liter/ha in 400 Liter Wasser/ha.Maximal dürfen 1,5 Liter/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden.
Die Wartezeit in Johannisbeere, Heidelbeere beträgt 3 Tage. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf Freiland, innerhalb von Wasserschutzgebieten im Kulturentwicklungs-bereich BBCH 81 und BBCH 87, nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf ge-spritzt oder gesprüht werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.
Die Aufwandmenge beträgt 0,75 Liter/ha in 400 Liter Wasser/ha. Maximal dürfen 0,75 Liter/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden.
Die Wartezeit in Johannisbeere, Heidelbeere beträgt 3 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.