Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Exirel im Obstanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata), Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Süßkirsche und Sauerkirsche sowie gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetschge, Reneklode Mirabelle und Pfirsich erhalten hat.
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) und die Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi bzw. Rhagoletis cingulata) in Süßkirsche und Sauerkirsche vom 9. Mai 2025 bis zum 5. September 2025 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 8.700 Liter, ausreichend für etwa 4.200 ha Fläche mit max. 2,0 Liter/ha bei zwei Behandlungen und 300 ha in Wasserschutzgebieten mit maximal 1,0 Liter/ha bei einer Behandlung, begrenzt.
Zudem wird die Zulassung für das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich vom 15. Juni 2025 bis zum 12. Oktober 2025 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 2.550 Liter, ausreichend für etwa 1.600 ha mit max. 1,5 Liter/ha bei zwei Behandlungen und 200 ha in Wasserschutzgebieten mit maximal 0,75 Liter/ha bei einer Behandlung, begrenzt.
Kombiniert aus allen Indikationen ergibt sich daraus eine Gesamtmenge von 11.250 Liter.
Exirel darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Exirel |
Kultur(en) | Süßkirsche, Sauerkirsche und in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle, Pfirsich |
Schadorganismen | Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata), Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf im Freiland - außerhalb von Wasserschutzgebieten - zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata), Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)in Süßkirsche und Sauerkirsche gespritzt oder gesprüht werden. Definierter Anwendungszeitpunkt liegt BBCH 81 – 87, nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen müssen mindestens 7 Tage Behandlungsabstand eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal dürfen 1,0 Liter/ha je Behandlung; insgesamt dürfen maximal 2,0 Liter/ha in der Kultur/Jahr ausgebracht werden. Die Wartezeit im Freilandanbau von Süßkirsche und/oder Sauerkirsche beträgt exakt 7 Tage. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf im Freiland - innerhalb von Wasserschutzgebieten - zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata) und der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)in Süßkirsche und Sauerkirsche gespritzt oder gesprüht werden. Definierter Anwendungszeitpunkt liegt zwischen BBCH 81 bis BBCH 87, nach festgestelltem Befall, bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal dürfen maximal 1,0 Liter/ha je Behandlung; insgesamt maximal 1,0 Liter/ha in der Kultur/Jahr ausgebracht werden. Die Wartezeit im Freilandanbau von Süßkirsche und Sauerkirsche beträgt exakt 7 Tage. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf im Freiland - außerhalb von Wasserschutzgebieten - zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata) und der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle, Pfirsich gespritzt oder gesprüht werden. Der Anwendungszeitpunkt liegt im Kulturentwicklungsbereich BBCH 81 bis BBCH 87, nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den einzelnen Behandlungen müssen mindestens 7 Tage Behandlungsabstand eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal dürfen 0,75 Liter/ha je Behand-lung; insgesamt dürfen maximal 1,5 Liter/ha in der Kultur/Jahr ausgebracht werden. Die Wartezeit im Freilandanbau von Pflaume, Zwetschge, Reneklode, Mirabel-le und Pfirsich beträgt exakt 7 Tage. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf im Freiland - innerhalb von Wasserschutzgebieten - zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich gespritzt oder gesprüht werden. Der Anwendungszeitpunkt liegt im Kulturentwicklungsbereich BBCH 81 bis BBCH 87, nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal dürfen 0,75 Liter/ha je Behandlung; insgesamt dürfen maximal 0,75 Liter/ha in der Kultur/Jahr ausgebracht werden. Die Wartezeit im Freilandanbau von Pflaume, Zwetschge, Reneklode, Mirabel-le und Pfirsich beträgt exakt 7 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.