Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Exirel in Hopfen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.04.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz wird für die Zeit vom 15. April 2026 bis 12. August 2026 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 2.100 Liter begrenzt. Die Menge ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 6.000 ha.
Exirel darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Exirel |
Kultur(en) | Hopfen (HUMLU) |
Schadorganismen | Liebstöckelrüssler (Otiorhynchus ligustici) und Hopfen-Erdfloh (Psylliodes attenuatus) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf bei Befall, nach Warndienstaufruf unter Beachtung der Schadensschwelle vor allem auf Flächen mit Starkbefall gegen die Imago des Liebstöckelrüssler (Otiorhynchus ligustici) im Kulturentwicklungsbereich des Hopfen BBCH 11 bis BBCH 19 in Form einer Einzelpflanzenbehandlung gegossen werden.
Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Behandlung festgelegt.
Bei der Aufwandmenge beträgt 0,175 ml / in 250 ml Wasser pro Pflanze (500 Liter Wasser/ha). Der maximale Mittelaufwand wurde auf 350 ml/ha (2.000 Stöcke/ha) festgelegt.
Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf bei Befall, nach Warndienstaufruf unter Beachtung der Schadensschwelle vor allem auf Flächen mit Starkbefall gegen die Imago des Hopfen-Erdfloh (Psylliodes attenuatus) im Kulturentwicklungsbereich des Hopfen BBCH 11 bis BBCH 19 in Form einer Einzelpflanzenbehandlung gegossen werden.
Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Behandlung festgelegt.
Bei der Aufwandmenge beträgt 0,115 ml / in 250 ml Wasser pro Pflanze (500 Liter Wasser/ha). Der maximale Mittelaufwand wurde auf 230 ml/ha (2.000 Stöcke/ha) festgelegt.
Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.