Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Exirel in Winterraps

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.07.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Produkt Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) zur Bekämpfung des Rapserdflohs in Winterraps ausgesprochen.

 

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die genannten Schaderreger und in der genannten Kultur begrenzt. Die Anwendung ist im Zeitraum zwischen dem 14. August 2025 bis zum 11. Dezember 2025 - und damit für exakt 120 Tage - möglich. Die bundesweit zugelassene Menge ist auf 40.000 Liter begrenzt und damit ausreichend für eine Befallsfläche von etwa 100.000 ha Winterraps bei einer Behandlung. 

 

Exirel darf danach wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

Exirel

Kultur(en)

Winterraps

Schadorganismen

Rapserdfloh

Angaben zur sachgerechten Anwendung Einsatz,

Aufwand und 

Wartezeit

Das Mittel darf im Freilandackerbau von Winterraps gegen Larven und Adulte des genannten Schaderregers gespritzt werden nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf und im Kulturentwicklungsbereich BBCH 10 bis BBCH 19.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. 

Die Aufwandmenge beträgt 0,4 Liter/ha in mind. 200 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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