Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Fonganil Gold

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Fonganil Gold mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Weißer Rost (Albugo candida) in Radieschen und Rettich erhalten hat.

 

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen den genannten Schaderreger in Radieschen und Rettich genehmigt und für die Zeit zwischen 9. Mai 2025 bis zum 5. September 2025 erteilt. Damit darf das Produkt exakt 120 Tage eingesetzt werden. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 141 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von 705 ha.

 

Fonganil Gold darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Fonganil Gold

Kultur(en)

Radieschen und Rettich

Schadorganismen

Weißer Rost (Albugo candida)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger im Freilandgemüseanbau von Radieschen und Rettich gespritzt werden bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis  im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 41.

Die maximale Anzahl möglicher Behandlungen wurde in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 0,2 Liter/ha in 400 bis 600 Liter/ha Wasser.

Die Wartezeit beträgt 21 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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