Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Fonganil Gold

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 11.08.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Fonganil Gold mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Damit darf das Produkt für die Anwendung gegen Falscher Mehltau in Petersilie eingesetzt werden.

Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur wird für die Zeit vom 04. August 2025 bis zum 01. Dezember 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 300 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von 1.500 ha.

Fonganil Gold darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Fonganil Gold

Kultur(en)

Petersilie

Schadorganismen

Falscher Mehltau

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandanbau von Gemüse  bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis gegen Falscher Mehltau gespritzt werden. Der Zeitpunkt der Anwendung wurde festgelegt auf den Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 43.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in diesen Anwendungen und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 0,2 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit beträgt 21 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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