Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Fonganil Gold

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.04.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Fonganil Gold mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung für den Einsatz wird für die Zeit vom 30. März 2026 bis zum 27. Juli 2026 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 200 Liter begrenzt. Die Menge ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von 1.000 ha.

Fonganil Gold darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Fonganil Gold

Kultur(en)

Petersilie (PARCR, Schnittpetersilie)

Schadorganismen

Falscher Mehltau (Plasmopara crustosa)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf in der genannten Kultur und der genannten Indikation bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis ab dem Kulturentwicklungsstadium BBCH 43 in Form einer Reihenbehandlung gespritzt werden

 

Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Behandlung festgelegt.

 

Die Aufwandmenge beträgt 0,2 Liter/ha in 400-600 Liter/ha Wasser. Der maximaler Mittelaufwand beträgt 0,2 Liter/ha. 

 

Die Wartezeit 21 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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