Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für FONGANIL GOLD
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.04.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt FONGANIL GOLD mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz wird für die Zeit vom 15. April bis 12. August 2026 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 200 Liter begrenzt. Die Menge ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.000 ha.
FONGANIL GOLD darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | FONGANIL GOLD |
Kultur(en) | Radies und Rettich im Freiland |
Schadorganismen | Weißen Rost (Albugo candida) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Freilandanbau der genannten Kulturen ab Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) (BBCH 41) gegen den genannten Schaderreger gespritzt werden.
Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Behandlung festgelegt.
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 0,2 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha.
Die Wartezeit beträgt 21 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.