Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Fonganil Gold
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.06.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Fonganil Gold mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Diese Zulassung wird für die Zeit 5. Juni 2026 bis zum 2. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge beträgt 200 Liter zur Behandlung von ca. 80 ha.
Fonganil Gold darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Fonganil Gold |
Kultur(en) | Salat-Arten (NNNSS); Frische Kräuter (NNNKF) mit dem Verwendungszweck Jungpflanzenproduktion |
Schadorganismen | Falsche Mehltaupilze |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf im Gewächshaus auf versiegelten Flächen zur Jungpflanzenanzucht und anschließendem Auspflanzen (Freiland und Gewächshaus) gegen den genannten Schaderreger der o.g. Kultur gegossen werden im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 12.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.
Die Aufwandmenge beträgt 0,25 ml/m² in 2,0 Liter Wasser/m². Der maximale Mittelaufwand beträgt 0,25 ml/ m².
Die Wartezeit muss wie folgt differenziert werden:
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Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.