Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Fonganil Gold
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.07.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Fonganil Gold mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 28. Juli 2026 bis zum 24. November 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 300 Liter und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von 1.500 ha.
Fonganil Gold kann wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Fonganil Gold |
Petersilie - (PARCR, Schnittpetersilie) | |
Schadorganismen | Falscher Mehltau - (Plasmopara crustosa) |
Das Mittel darf im Freilandanbau der genannten Kultur gegen den genannten Schaderreger bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 43 gespritzt werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.
Die Aufwandmenge beträgt 0,2 Liter/ha in 400-600 l/ha Wasser. Der maximaler Mittelaufwand wurde auf 0,2 Liter/ha festgelegt
Die Wartezeit beträgt 21 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.