Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Fonganil Gold im Gewächshaus

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.09.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Fonganil Gold mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Damit darf das Produkt im Gewächshaus für die Anwendung gegen Falsche Mehltaupilze  in Salat-Arten und Frische Kräuter eingesetzt werden, deren Verwendungszweck in der Jungpflanzenproduktion vorgesehen ist.

Die Zulassung für den Einsatz in den genannten Kulturen wird für die Zeit vom 30. September 2025 bis zum 27. Januar 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 200 Liter für Salat-Arten und Frische Kräuter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von 80 ha. 

Fonganil Gold darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Fonganil Gold

Kultur(en)

Salat-Arten, Frische Kräuter, deren Verwendungszweck in der Jungpflanzenproduktion vorgesehen ist

Schadorganismen

Falsche Mehltaupilze

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf auf versiegelten Flächen im Gewächshaus gegossen werden zur Bekämpfung von „Falsche“ Mehltaupilze in Salat-Arten, Frische Kräuter deren Verwendung für die Jungpflanzenanzucht vorgesehen ist und anschließendem Auspflanzen (Freiland und Gewächshaus) dient. Als Anwendungszeitraum wurde der Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 12 festgelegt.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in den genannten Anwendungen und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 0,25 ml/m² in 2 l Wasser/m².

Bei der Wartezeit muss wie folgt differenziert werden

  • Frische Kräuter (außer Basilikum): 28 Tage
  • Basilikum: 42 Tage
  • Salat-Arten: 60 Tage

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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