Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für FONGANIL Gold im Gewächshaus
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.02.2026
Die Firma Syngenta Agro GmbH, teilt heute mit, dass das BVL für das Produkt FONGANIL Gold mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M eine Notfallzulassung für die Anwendung im Gemüsebau ausgesprochen wurde. Damit darf das Produkt nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in der Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten und Frischen Kräutern im Gewächshaus eingesetzt werden. Die Zulassung wurde vom 30. Januar bis 30. Mai 2026 und damit exakt für 120 Tage zur Bekämpfung von „ Falsche Mehltaupilze“ ein o.g. Kulturen erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge beträgt 200 Liter.
FONGANIL Gold darf im Rahmen der aktuellen Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | FONGANIL Gold |
Kultur(en) | Jungpflanzenanzucht von Salat-Arten und Frischen Kräutern |
Schadorganismen | Falsche Mehltaupilze |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf gegen die o.a. Schaderreger im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 12 in Form einer Gießbehandlung auf versiegelten Flächen Gewächshaus eingesetzt werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung und in der Kultur bzw. im Kalenderjahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 0,25 ml/m² in 2,0 Liter Wasser/m². Bei der Wartezeit muss wie folgt differenziert werden:
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Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.